Neue Regeln für bessere Batteriesammlung
Erste Anpassung durch EU-Batterieverordnung
Die Bundesregierung hat Anpassungen im Batterierecht beschlossen, um die EU-Batterieverordnung (EU-BattVO) umzusetzen. Ziel ist ein nachhaltiger Umgang mit Batterien entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette. Verbraucher können künftig auch Batterien aus E-Bikes und E-Scootern am Wertstoffhof entsorgen. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ersetzt das bisherige BattG und regelt Themen wie Altbatterieentsorgung, Konformität, Lieferkettensorgfalt und Stoffbeschränkungen.
Bewährte Strukturen der Altbatterieentsorgung werden übernommen und auf Batterien leichter Verkehrsmittel ausgeweitet. Die deutsche Sammelquote bleibt bis 2026 höher als EU-Vorgaben. Lithium-Batterien bergen Risiken, daher sollen Rückgabemöglichkeiten und Herstellerverantwortung gestärkt werden. Kommunale Rücknahmestellen nehmen künftig auch Altbatterien aus E-Fahrzeugen an. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 18. August 2025 in Kraft.