Seminar: Rechtlicher Überblick und vertiefte Rechtsthemen zum Umgang mit Batterien - Verpflichtungen und Empfehlungen für Unternehmen der Batteriewirtschaft
Wissen über die EU-Batterieverordnung und andere rechtliche Rahmenbedingungen ist für Unternehmen mit Batteriebezug unerlässlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, Marktzugang zu sichern, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Das Seminar vermittelt einen rechtlichen Überblick über die relevanten Verordnungen und zeigt die Verpflichtungen und Empfehlungen auf.
Zielgruppe
- Führungskräfte, Fachkräfte, Installationsbetriebe, Hersteller, Händler, Servicebetriebe
Dozent
- Rechtsanwalt Alexander Rössing, LL.B. , PAULY Rechtsanwälte
Vorteile für Teilnehmer und Unternehmen
- Kompakter Überblick über EU-Batterieverordnung, Batteriepass, Batteriegesetz und Batteriedurchführungsgesetz
- Einführung in das Kreislaufwirtschaftsgesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, Gefahrgutrecht ADR, REACH-Verordnung und weitere relevante Gesetze und Verordnungen
- Überblick zum aktuellen Stand: Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Lernziele
Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die die Herstellung, die Nutzung und das Recycling von Batterien regeln, um Umweltbelastungen zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie erhalten einen Überblick über mit den rechtlichen Rahmenbedingungen einhergehenden Verpflichtungen und No Gos.
Agenda
11.30 Uhr - Einlass
12.00 Uhr - Rechtliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit Batterien (Herstellung, Nutzung, Wartung, Recycling, Handel) und einhergehende Verpflichtungen für Unternehmen
13.30 Uhr - Pause
14.00 Uhr - Im Detail: Die EU-Batterieverordnung, der Batteriepass und das Kreislaufwirtschaftsgesetz – und damit einhergehende Verpflichtungen für Unternehmen
15.30 Uhr - Fragerunde
15.45 Uhr - Evaluation und Verabschiedung
16:00 Uhr - Ende des Seminars
Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung. Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei (durch die Förderung des BMWE).
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – für unentschuldigtes Fernbleiben berechnen wir eine No-Show-up-Fee von 50 EURO.
Anmeldung
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